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  • · Fachbeitrag · Lebensversicherung

    In diesen Fällen kann der Betreuer eine Lebensversicherung nicht eigenständig kündigen

    | Die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags durch den Betreuer des VN ist unwirksam, wenn die vereinbarte Todesfallleistung mehr als 3.000 EUR beträgt. Hierauf wies das OLG Nürnberg hin. |

    1. Sachverhalt

    Der VN unterhielt eine Risiko-Lebensversicherung. Die Versicherungssumme betrug 30.000 EUR. Bezugsberechtigt war seine Ehefrau. Die Eheleute lebten seit Ende 2010 getrennt. Am 23.6.11 verstarb der VN.

     

    Der VN stand ab 16.3.11 unter anderem im Bereich der Vermögenssorge unter Betreuung. Zur Betreuerin war seine Schwester bestellt. Diese kündigte ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts den Versicherungsvertrag. Sie erklärte, dass der Versicherungsschein verloren gegangen sei und übersandte eine Kopie des Personalausweises des VN. Der VR bestätigte die Kündigung. Er errechnete einen Rückkaufswert von 790 EUR und zahlte den Betrag an die Betreuerin aus.