05.07.2022 · Nachricht · Lebensversicherung
Fristbeginn des Widerspruchs „ab Erhalt der Unterlagen“
Eine Widerspruchsbelehrung zu einem Lebensversicherungsvertrag, die für den Beginn des Fristenlaufs für den Widerspruch auf „den Erhalt“ der Unterlagen abstellt, ist ausreichend.
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