24.09.2025 · Nachricht · Krankenversicherung
Wahlarzt kann nur kassieren, wenn er selber tätig wird
| Eine auf Initiative des Krankenhausträgers beziehungsweise eines Wahlarztes getroffene Wahlleistungsvereinbarung mit dem Inhalt, dass wahlärztliche Leistungen ohne besondere Bedingungen durch einen anderen Arzt als Vertreter des Wahlarztes ausgeführt werden, ist nichtig. |
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