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  • 04.04.2019 · Fachbeitrag · Krankenversicherung

    VR darf Lichtbild des Versicherten nicht dauerhaft speichern

    | Eine Krankenkasse darf ein ihr eingereichtes Lichtbild nur so lange speichern, bis die elektronische Gesundheitskarte hiermit hergestellt und sie dem Versicherten übermittelt wurde. Eine Speicherung bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses ist hingegen datenschutzrechtlich unzulässig. |