05.05.2014 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Kein Sonderausgabenabzug für Selbstbehalt
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit seiner Krankenkasse einen Selbstbehalt, stellen die im Krankheitsfall gezahlten Aufwendungen keine Krankenversicherungsbeiträge und somit keine Sonderausgaben dar.
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