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  • 04.03.2021 · Nachricht · Krankenversicherung

    Ende der Familienversicherung mit Leistung der Unfallversicherung

    Ehegatten und Kinder von Mitgliedern der GKV sind kostenlos familienversichert, wenn ihr monatliches Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V). Beim Gesamteinkommen des Angehörigen sind auch Rentenleistungen aus einer privaten Unfallversicherung zu berücksichtigen. Das gilt nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg selbst dann, wenn vertraglich als Versicherungsfall der Invalidität die Zuerkennung eines Pflegegrads bestimmt ist.