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  • 04.03.2021 · Nachricht · Krankenversicherung

    Ende der Familienversicherung mit Leistung der Unfallversicherung

    | Ehegatten und Kinder von Mitgliedern der GKV sind kostenlos familienversichert, wenn ihr monatliches Gesamteinkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V). Beim Gesamteinkommen des Angehörigen sind auch Rentenleistungen aus einer privaten Unfallversicherung zu berücksichtigen. Das gilt nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg selbst dann, wenn vertraglich als Versicherungsfall der Invalidität die Zuerkennung eines Pflegegrads bestimmt ist. |