30.07.2019 · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung
Lautsprecherdurchsage im Möbelhaus führt nicht zu Arbeitsunfall
Ein Versicherter, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach ausgerufen worden sei, hat keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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