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  • 05.05.2020 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Kein Versicherungsschutz bei Sturz aus Krankenhausfenster

    | Es besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein Patient aufgrund seines desorientierten und verwirrten Zustands zu seiner eigenen Sicherheit in seinem Krankenzimmer fixiert wird, sich selbst aus der Fixierung löst und infolgedessen aus dem Fenster stürzt. |