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  • · Urteilsbesprechung · Erwerbsschaden

    Beweismaßstab für den fiktiven Werdegang eines Fahrzeugreinigers zum Vorarbeiter

    von VRiOLG a. D. Hans-Günter Ernst, Odenthal

    Durch Verletzungen bei einem Verkehrsunfall 1998 wurde der 30-jährige Kläger erwerbsunfähig. Er bezieht EU-Rente, ergänzend Grundsicherung. Er war seit 1997 als Fahrzeugreiniger beschäftigt. Mit seiner Klage auf Verdienstausfall hat er behauptet, ohne den Unfall weiter als Fahrzeugreiniger gearbeitet zu haben und nach 10 Jahren (ab 1.7.07) zum Vorarbeiter aufgestiegen und nach der höheren Tarifstufe 3 entlohnt worden zu sein.

     

    Entscheidungsgründe

    Das LG hat die Klage teilweise abgewiesen. Das OLG Schleswig-Holstein (22.7.25, 7 U 74/24, Abruf-Nr. 254741) hat das Verfahren vor dem LG beanstandet und die Sache mit Hinweisen zurückverwiesen. Die Kernpunkte:

     

    • Falscher Beweismaßstab: Das LG hatte nach der Beweisaufnahme formuliert: „Das ist alles nicht ausreichend, um es für sehr wahrscheinlich zu halten, dass der Kläger zum Vorarbeiter aufgestiegen wäre.“ Damit hat das LG ein höheres Maß an richterlicher „Überzeugung“ gefordert als die gem. § 287 ZPO lediglich erforderliche „überwiegende Wahrscheinlichkeit“, dass mehr für als gegen den behaupteten Aufstieg des Klägers zum Vorarbeiter spricht („50 % plus“).