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  • 27.02.2026 · Nachricht · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    VR darf Anerkennung und Einstellung nicht gleichzeitig erklären

    | Die Regelung des § 7 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 BB-BUZ, wonach die Leistungseinstellung nicht vor Ablauf eines Monats nach Absenden der Einstellungsmitteilung wirksam wird, ist nicht auf den Fall beschränkt, dass die Leistungspflicht des VR anerkannt oder festgestellt wurde, bevor die Einstellung mitgeteilt wird. Die Regelung gilt vielmehr auch für eine mit dem Anerkenntnis verbundene Einstellungsmitteilung. |