27.02.2026 · Nachricht · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
VR darf Anerkennung und Einstellung nicht gleichzeitig erklären
| Die Regelung des § 7 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 BB-BUZ, wonach die Leistungseinstellung nicht vor Ablauf eines Monats nach Absenden der Einstellungsmitteilung wirksam wird, ist nicht auf den Fall beschränkt, dass die Leistungspflicht des VR anerkannt oder festgestellt wurde, bevor die Einstellung mitgeteilt wird. Die Regelung gilt vielmehr auch für eine mit dem Anerkenntnis verbundene Einstellungsmitteilung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig