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  • 14.04.2026 · Nachricht · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Anforderungen an den „Wegfall der Berufsunfähigkeit“

    | Im Nachprüfungsverfahren setzt ein Wegfall der Leistungspflicht gem. § 7 Abs.  4 S. 1 BB-BUZ nicht voraus, dass die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate imstande sein wird oder bereits sechs Monate ununterbrochen imstande war, ihren Beruf zu mindestens 50 % auszuüben. |