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  • · Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung

    So müssen Gerichte bei widersprüchlichen (Privat-)Gutachten vorgehen

    | Liegen widersprüchliche Gutachten vor, muss das Gericht besonders darauf achten, dass der Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör ausreichend gewahrt ist. Im Zweifelsfall müssen sie ein weiteres Gutachten einholen. Diese Klarstellung traf jetzt der BGH. |

     

    Sachverhalt

    Der VN macht Leistungsansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend. Er war selbstständiger Marktleiter zweier Supermarktfilialen. 2010 stellte er einen Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen. Der VR erkannte seine Leistungspflicht zunächst an. Ab 2012 leitete er aber mehrere Nachprüfungsverfahren ein. Schließlich stellte er 2014 aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens des von ihm beauftragten Sachverständigen Dr. S. die Leistungen ein. Der VN sei nicht mehr berufsunfähig.

     

    Der VN verlangt weitere Leistungen. Er beruft sich hierzu auf ein von ihm in Auftrag gegebenes fachpsychiatrisches Gutachten der Frau Dr. H. Darin wird ihm eine weiter bestehende Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent attestiert.