· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung
Gesundheitsfragen im Antragsformular müssen eng ausgelegt werden
von RA Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und RA Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin
Das OLG Hamm setzt enge Maßstäbe an die Auslegung von Gesundheitsfragen sowie an die formelle Wirksamkeit von Rücktritt und Anfechtung durch den Berufsunfähigkeitsversicherer. Vor dem Hintergrund hat es einen BU-Versicherer zur rückwirkenden Zahlung einer Rente in Höhe von über 60.000 EUR und zur Beitragsbefreiung verurteilt.
1. Um diese Streitfragen ging es vor Gericht
Im Mittelpunkt standen zwei Fragen im Antragsformular, die der VN jeweils mit „nein“ beantwortet hatte:
- B4.2: „Sind Sie in den letzten fünf Jahren untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich: Atmungsorgane (z. B. wiederholte oder chronische Bronchitis, Asthma)?”
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