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  • · Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung

    Das faktische Ausüben eines Berufs spricht als Indiz gegen eine Berufsunfähigkeit

    | Ein Prozesskostenhilfeverfahren vor dem OLG Brandenburg zeigt, das sich eine Berufsunfähigkeit (BU) und eine tatsächliche Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Regel ausschließen. |

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Die VN hatte Leistungen aus einer BU-Versicherung geltend gemacht und für das Verfahren Prozesskostenhilfe beantragt. Sowohl LG als auch OLG lehnten ihren Antrag wegen fehlender Erfolgsaussicht ab. Das OLG Brandenburg begründete seine Ablehnung wie folgt (11.2.20, 11 W 10/19, Abruf-Nr. 222324):

     

    • Gegen die von der Antragstellerin geltend gemachte ununterbrochene BU seit 1.1.15 über einen Zeitraum von sechs Monaten spricht bereits der Umstand, dass sie zum 1.1.15 und noch weitere fünf Monate in Vollzeit bei der (X) GmbH gearbeitet hat. Hinzu kommt, dass sie sich ausweislich der von ihr beim VR eingereichten Unterlagen im Sommer 2015 beruflich neu orientierte und dann ab August 2015 eine neue Tätigkeit aufgenommen hat.