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  • · Nachricht · Alterseinkünftegesetz

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    | Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 1.1.05 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. |

     

    Nach dessen Regelungen findet ein Systemwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung statt, sodass Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungen - zunächst mit einem Anteil von 50 Prozent und dann bis 2040 graduell auf 100 Prozent ansteigend - besteuert werden. Bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Insbesondere ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar, dass er Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt, obwohl die hierfür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise in unterschiedlichem Maße steuerentlastet waren.

     

    Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-088.html

     

    Quelle | Pressemitteilung des BVerfG

    Quelle: ID 43757717