30.07.2020 · Nachricht ·
Rückabwicklung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
Hat der VN dem Vertrag gemäß § 5a VVG a. F. widersprochen, stellt sich die Frage, wie die erbrachten Leistungen bereicherungsrechtlich rückabgewickelt werden können. Hierüber hatte aktuell der BGH zu entscheiden.
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