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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Sind Rest- und Altteile an den Versicherer herauszugeben oder darf er sie anrechnen?

    | Dass bei Totalschäden der Restwert angerechnet wird, ist ein alter Hut. Nun flackert aus der Leserschaft die Frage auf, ob das auch für einzelne noch werthaltige Teile gilt, die unfallbedingt erneuert werden müssen. Kann der VR die herausverlangen oder müssen die zum Altteilwert angerechnet werden? Die Frage stellt sich vor allem bei Scheinwerfern, bei denen lediglich die Aufhängung abgerissen ist, der aber als solcher noch in Ordnung ist. Angesichts der Neuteilpreise für Xenon- oder LED-Scheinwerfer ist das ein aus Sicht der Versicherer lohnendes Thema. |

     

    Frage: Wir haben hier gerade den kuriosen Fall, dass der Kasko-VR die alten Scheinwerfer haben möchte. Angeblich will er diese weiter vermarkten. Ist das rechtlich richtig?

     

    Antwort: Über Ihre konkrete Frage zum Kaskofall hinaus antworten wir Ihnen auch für den Haftpflichtfall. Denn da kann das Thema ebenso aufkommen. Auch erweitern wir die Frage: Kann an die Stelle eines Herausgabeverlangens eine finanzielle Anrechnung treten?