· Fachbeitrag · Regulierungspraxis
Wenn der Versicherer zweimal zahlt …
von Christian Noe B. A., Göttingen
Vor dem LG Baden-Baden verlangte ein Kasko-VR überzahlte Kosten vom VN zurück. Das LG entschied: Weist ein VN seinen VR ausdrücklich zur Zahlung an einen Dritten an, ist dies ein Vermögensvorteil für den VN, der zurückgefordert werden kann. Das LG wertete auch die Zeitspanne eines rechtzeitigen Gerichtskostenvorschusses durch den VR.
Sachverhalt
Im vorliegenden Fall wurde um gleich mehrere Punkte im Rahmen einer Schadensregulierung gestritten.

Im Mai 2020 hatte der Kfz-Haftpflichtversicherer (3) den Unfallschaden reguliert und 21.649 EUR an den Beklagten (2) gezahlt. Dieser forderte nun seine Kaskoversicherung (1) auf, einen Betrag von 21.364,75 EUR an die Leasingfirma (4) zu zahlen. Daraufhin zahlte die Kaskoversicherung einen Betrag von 16.096,64 EUR an die Leasingfirma und informierte darüber den Kfz-Haftpflicht-VR. Die Kaskoversicherung klagte nun auf Rückzahlung des Betrags von 16.096,64 EUR gegen den Beklagten aus übergegangenem Recht. Sie wäre unzulässigerweise doppelt in Anspruch genommen worden.
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