· Fachbeitrag · Leihwagen
Ach, diese Delle, diese entsetzliche Delle …
von Christian Noe B. A., Göttingen
Holen Mieter in Eile ihren Mietwagen ab, machen sie schnell einen großen Fehler: Es wird nicht genau hingeschaut, ob das Fahrzeug Vorschäden hat. Aber selbst genau hinschauen genügt allein nicht. Behauptet der Vermieter später Schäden, muss der Mieter beweisen können, dass diese bereits vorlagen. Wie Sie Mandanten eine solide Fahrzeugdokumentation empfehlen, erklärt dieser Beitrag.
1. Kleintransport, Umzug oder Freundschaftsdienst: Ein Fahrzeug, bitte
Es kann schnell geschehen, dass man auf ein Fahrzeug oder einen Transporter angewiesen ist. Vielleicht muss ein Umzug erledigt, ein Freund bei einer Wohnungsauflösung unterstützt oder eine entfernte Tagung wahrgenommen werden. Bei vielen Anbietern lassen sich Mietwagen und Transporter auch kurzfristig bequem online buchen. Die Fahrzeugübergabe ist schnell erledigt, aber später kommt es häufig zum Streit. Der Vermieter behauptet, es fänden sich neue Schäden am Fahrzeug, die in die Nutzungszeit des Mieters fallen. Der Mieter allerdings ist sich sicher, diese nicht verursacht zu haben. Weder habe er einen Unfall noch kleinere Beschädigungen verursacht, beispielsweise indem er beim Aussteigen die Fahrzeugtür gegen einen Laternenpfahl stieß. Trotzdem verlangt die Autovermietung nun Schadenersatz für Beulen oder Lackschäden, denn im Protokoll finden sich die Schäden nicht – und das Protokoll hat der Mieter schließlich bestätigt.
2. Wirklich schadensfrei? So dokumentiert man ein Fahrzeug sicher
Gibt es bei Übergabe eines Mietfahrzeugs kein Übergabeprotokoll, ist es für den Vermieter recht schwer, den Mieter später in die Pflicht zu nehmen. Es genügt auch nicht, wenn lediglich im Mietvertrag angekreuzte Vorschäden stehen (LG Münster 11.10.24, 10 O 52/24). Das LG Lübeck betont, dass die Beweislast für ein bei Übergabe einwandfreies Fahrzeug beim Vermieter liegt (6.3.24, 6 O 82/23).
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