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  • · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung/Privathaftpflichtversicherung

    Kfz- oder Privathaftpflichtversicherung ‒ Wann greift die Benzinklausel?

    von Nicole Vater, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Regensburg

    | In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob die Privathaftpflichtversicherung überhaupt greift und wann aufgrund der „Benzinklausel“ Ansprüche aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind. VK bringt Sie auf den aktuellen Stand und vermittelt Ihnen einen Überblick, welche Fälle in der Rechtsprechung bereits entschieden sind. |

    1. Die „Benzinklausel“ in der Privathaftpflichtversicherung

    Bei der „Benzinklausel“ handelt es sich um eine Ausschlussklausel innerhalb der Privathaftpflichtversicherung. Sie soll vermeiden, dass es zu einer Doppelversicherung aus Kfz- oder Privathaftpflichtversicherung kommt. Zudem wird ein lückenloser Deckungsanschluss zwischen beiden Versicherungsarten bezweckt.

     

    Die Formulierung orientiert sich in der Regel an den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (AVB PHV) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Die aktuelle Musterklausel, Stand Mai 2020, lautet wie folgt: