02.05.2013 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Kein Abzug „neu für alt“ bei zerkratztem Pkw
In der Kfz-Kaskoversicherung darf der VR bei der Regulierung eines Lackschadens (Zerkratzen durch Unbekannten) keinen Abzug „neu für alt“ vornehmen, sofern er nicht eine messbare Vermögensmehrung beim VN darlegt.
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