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  • 12.11.2025 · Fachbeitrag · Kfz-Teilkaskoversicherung

    Kfz-Diebstahl, verschwiegener Vorschaden und verneinte Glaubwürdigkeit wegen „äußeren Bildes“

    | Eine Entscheidung des OLG Dresden lässt aufhorchen: Wegen eines im Rahmen der Schadenmeldung verschwiegenen, dem Kläger aber bekannten Vorschadens, lässt das Gericht die Beweiserleichterung hinsichtlich des Diebstahls als solchem entfallen. Die Folge: schon die vom VR bestrittene Entwendung war nicht bewiesen. |