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  • 01.04.2021 · Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung

    Werkstattrisiko und Prüfbericht bei Kaskoschäden

    | Auch bei Kaskoschäden gelten die Grundsätze des Werkstattrisikos, weil der VN die Abläufe in der Werkstatt nicht beeinflussen kann. Hat er auf Wunsch des Kasko-VR einen Kostenvoranschlag vorgelegt, darf er sich darauf verlassen, dass der Kostenvoranschlag richtig ist. Legt der VR einen Prüfbericht vor, bevor der Geschädigte den Reparaturauftrag erteilt hat, ist das ohne Bedeutung. Das hat das AG Heilbronn entschieden. |