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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Werkstatt möchte Gutachter für Kaskoschaden am Kundenfahrzeug beauftragen ‒ geht das?

    | Eine Werkstatt möchte einen Gutachter für den Kaskoschaden am Kundenfahrzeug beauftragen. VK geht der Frage nach, ob das geht. |

    1. AKB-Klausel ist nur Kostenerstattungsklausel

    Die Klausel in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) „Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung“ (AKB), die ‒ soweit wir das übersehen ‒ von allen Gesellschaften übernommen wurde, lautet:

     

    • A.2.5.3 Sachverständigenkosten

    Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.