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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Was gehört in die Schadensanzeige und was passiert bei fehlenden Angaben?

    | Für die Schadensanzeige gelten Fristen. Was aber muss innerhalb dieser Frist mitgeteilt werden? Und was gilt, wenn Angaben fehlen? Der Beitrag gibt einen Überblick anhand eines Verfahrens vor dem OLG Dresden. |

    1. Anzeigefrist

    Entscheidend sind natürlich die im jeweiligen Einzelfall vereinbarten AKB. Im Fall des OLG Dresden (7.12.20, 28.1.21, 4 U 1691/20, Abruf-Nr. 221564) sahen die AKB vor, dass der Versicherungsfall innerhalb einer Woche angezeigt werden muss.

    2. Inhalt der Anzeige

    Die vom VN zu erstattende Anzeige muss die Tatsachen umfassen, deren Kenntnis es dem VR ermöglicht, in die Prüfung seiner Leistungspflicht einzutreten und ggf. notwendige Maßnahmen der Schadensabwendung und -minderung zu ergreifen. Erforderlich ist damit die Mitteilung der wesentlichen Umstände, aus denen sich der Eintritt des Versicherungsfalls ergibt. Dagegen müssen nicht alle Umstände umfassend dargestellt werden, die für die Eintrittspflicht des VR von Relevanz sind.