04.03.2020 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Verbringungskosten auch im Kaskofall erstattungsfähig
Mit dem AG Zeven hat ein weiteres Gericht entschieden: Wenn der Kaskoversicherungsvertrag keine andere Regelung dazu enthält, gehören die Verbringungskosten zu den „erforderlichen Kosten“ der Reparatur im Sinne der Reparaturkostenklausel des Vertrags.
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