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  • 04.03.2020 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Verbringungskosten auch im Kaskofall erstattungsfähig

    | Mit dem AG Zeven hat ein weiteres Gericht entschieden: Wenn der Kaskoversicherungsvertrag keine andere Regelung dazu enthält, gehören die Verbringungskosten zu den „erforderlichen Kosten“ der Reparatur im Sinne der Reparaturkostenklausel des Vertrags. |