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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Haftpflichtschaden: Dies gilt bei einer Neuwertentschädigung durch den Kasko-VR

    | Gegen Aufpreis gibt es in der Vollkaskoversicherung immer noch die Neuwertentschädigung. Da kann es sogar beim unverschuldeten Unfall reizvoll sein, den Kasko-VR in Anspruch zu nehmen, denn der Haftpflicht-VR schuldet ja nur die Abrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungswerts. Aber was ist dann mit den restlichen Schadenanteilen, wollte ein Leser wissen: |

     

    Frage: Das Fahrzeug unseres Mandanten hat erst 22.000 km Laufleistung und ist knapp 1 Jahr alt. Der Schaden ist hoch genug, um die Neuwertentschädigung, die er in Vollkasko vertraglich vereinbart hat, zu beanspruchen.

     

    Kann er dann die restlichen Schadenpositionen (Selbstbeteiligung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Unkostenpauschale) wie wir es kennen über die Quotenvorrechtsregelung mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers abrechnen? Oder geht diese Art der Schadenregulierung nur bei Teilschuld?