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  • 04.02.2020 · Nachricht · Kfz-Kaskoversicherung

    Entfernen vom Unfallort ohne erheblichen Fremdschaden

    | Kommt der VN von der Straße ab und fährt in den Graben, wobei an einem Baum etwas Rinde abgeschabt wird, ist das kein solcher Fremdschaden, der einen Verbleib an der Unfallstelle gebietet. Fährt der VN vom Unfallort nach Hause, ohne polizeiliche Feststellungen zu ermöglichen, berechtigt das den Vollkasko-VR nicht, die Leistung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu verweigern. |