Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Diese Beweisanforderungen gelten beim Kfz-Teile-Diebstahl

    von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen

    Die von der Rechtsprechung gewährten Beweiserleichterungen beim Kfz- Diebstahl (VN: Hinreichende Wahrscheinlichkeit; VR: Erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung) gelten entsprechend für die Entwendung von Teilen eines abgestellten Kfz. Der VN muss beweisen, dass das Fahrzeug unbeschädigt abgestellt und beschädigt wieder aufgefunden wurde (OLG Hamm 8.2.12, 20 U 172/11, Abruf-Nr. 121399).

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Der VN nimmt den VR aus der Kaskoversicherung auf Entschädigung wegen eines Teilediebstahls in Anspruch. Behauptet wird der Diebstahl beider Vordersitze und des Navigationsgeräts aus seinem Pkw.

     

    Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des VN hatte keinen Erfolg.