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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Das Sachverständigen-Verfahren entfällt: Setzen Sie Ansprüche jetzt einfacher durch

    | Eine Änderung im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat zur Folge, dass das Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung als den VN verpflichtende Regelung unzulässig geworden ist. Darüber haben wir Sie bereits informiert ( VK 17, 13 ). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV hat auf die Gesetzesänderung reagiert. In der aktuellen Fassung der Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) hat er die Klausel zum Sachverständigenverfahren angepasst. |

     

    • Neue Fassung von A.2.6.1.

    Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein Sachverständigenausschuss entscheiden. … Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.“

     

    Diese Variante hat der GDV seinen Mitgliedsunternehmen im Juli 2016 zur Verfügung gestellt. Damit bestätigt er im Ergebnis die Auffassung von VK, dass der Zwang zum Sachverständigenverfahren aufgrund des AGB-Rechts unwirksam ist.