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  • 05.07.2021 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    BGH: Bei fiktiver Bestimmung des Restwerts gilt nur der regionale Markt

    | Wer in einem Kaskofall sein unfallbeschädigtes Fahrzeug behalten will, eine vollständige Reparatur aber nicht durch Rechnung nachweisen kann, der muss bei der Berechnung der Versicherungsleistung (WBA = Deckel) keinen am überregionalen Markt ermittelten Restwert akzeptieren. Das ist die Quintessenz einer aktuellen BGH-Entscheidung. |