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  • 03.08.2026 · Fachbeitrag · Kfz-Kaskovericherung

    VR muss i. d. R. Kosten der farbangleichenden Beilackierung bei Kaskoschäden tragen

    Immer wieder verweigern VR die Erstattung der Kosten einer farbangleichenden Beilackierung bei Kaskoschäden mit der lakonischen Begründung, das sei eben so bei Kaskoschäden. Das ist in der Regel aber falsch.