30.11.2020 · Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei verspäteter Anzeige eines Verkehrsunfalls droht Regress des Kfz-Versicherers
| Zeigt der VN einen Verkehrsunfall bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer nicht oder zu spät an, kann dieser einen Regressanspruch haben. Das zeigt eine Entscheidung des AG Köln. |