· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Vorsicht beim Fremdgeld: Hier übertritt der Anwalt die Grenze zur strafrechtlichen Untreue
von OStA a.D. Raimund Weyand, St. Ingbert
| Der Umgang mit Fremdgeld kann für den Rechtsanwalt zu einem bedrohlichen Problem werden, wenn er gegen die Vorschriften verstößt. Der Beitrag zeigt die Grundsätze dazu auf. Er gibt einen Überblick, welche Handlungen mit Mandantengeld zweckwidrig sind. |
1. Die Grundsätze beim Fremdgeld
Der Umgang mit Fremdgeld ist in § 43a Abs. 7 S. 2 BRAO i. V. m. § 4 BORA geregelt. Danach ist Fremdgeld sofort weiterzuleiten oder soweit dies nicht möglich ist auf ein Anderkonto ‒ mithin getrennt vom Betriebsmittelkonto ‒ einzuzahlen.
2. Gefahren bei falscher Behandlung von Fremdgeld
Kommt der Rechtsanwalt seinen vorstehenden Pflichten nicht nach, muss er sich den entsprechenden Rechtsfolgen stellen.
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