04.04.2019 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Haftung des Versicherungsmaklers bei Falschangaben des Kunden
Ergeben sich für ihn keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Kunde Fragen zu seiner Gesundheit in einem Versicherungsantrag unvollständig oder falsch beantwortet, haftet der Versicherungsmakler nicht.
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