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  • 04.04.2019 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Haftung des Versicherungsmaklers bei Falschangaben des Kunden

    Ergeben sich für ihn keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Kunde Fragen zu seiner Gesundheit in einem Versicherungsantrag unvollständig oder falsch beantwortet, haftet der Versicherungsmakler nicht.