15.10.2026 · Nachricht · Haftungsrecht
Der Müllwagen und die schadenstiftende Mülltonne: Nicht beim Betrieb des Kfz
Kollidiert eine von einem Mitarbeiter der Müllabfuhr geschobene Mülltonne mit einem geparkten Pkw, weil es zwischen dem und einem dort stehenden Metallbügel offenbar zu eng war, um die Tonne hindurchzuschieben, sei der Vorgang nicht dem Betrieb des Müllfahrzeugs zuzurechnen, entschied das Kammergericht. Eine Gefährdungshaftung scheide somit aus.
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