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  • · Fachbeitrag · Haftpflichtversicherung

    Kein Zahlungsanspruch gegen Versicherung nach eigener Schadensregulierung

    Reguliert der VN einen von ihm verursachten Haftpflichtschaden selber, hat er danach keinen Erstattungsanspruch gegen den Haftpflicht-VR.

     

    1. VN erstattet den verursachten Schaden an den Geschädigten

    Der VN wollte seinen Bruder besuchen. Vor dessen Haus rutschte er aufgrund der Witterungsverhältnisse aus, taumelte und fiel gegen den neuen Geländewagen seines Bruders. Durch Metall-Applikationen an der Winterjacke des VN entstanden deutlich sichtbare Kratzer am Fenster sowie dem Trittbrett. Die Netto-Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag betrugen 2.548,80 EUR, die Wertminderung 529,04 EUR und der Wert des Nutzungsausfalls für die Zeit der Reparatur 638 EUR. Diesen Schadensbetrag übergab der VN bar an seinen Bruder und meldete den Schaden seiner Versicherung.

     

    Der Haftpflicht-VR verweigerte jedoch eine Zahlung. Er habe die vom Bruder des VN geltend gemachten Ansprüche geprüft und diesem gegenüber wegen Zweifeln am Schadenshergang als rechtlich unbegründet zurückgewiesen. Hierüber sei der VN in Kenntnis gesetzt worden. Dem VN gegenüber gewähre der VR damit Versicherungsschutz in Form der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.