· Nachricht · Betriebshaftpflichtversicherung
Erfüllungsnebenschaden: Darlegungslast des VN für Folgeschaden
| Bestimmen die Versicherungsbedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung, dass Erfüllungsnebenschäden nicht gedeckt sind, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist, ist der VN für das Vorliegen eines solchen Folgeschadens darlegungs- und beweisbelastet. |
So entschied es das OLG Bremen (14.2.25, 3 U 13/24, Abruf-Nr. 247997). Die nur ‒ wenn auch konkrete ‒ Möglichkeit eines Folgeschadens reicht dafür nicht.
Quelle: Ausgabe 08 / 2025 | Seite 127 | ID 50482254