04.08.2021 · Fachbeitrag · Berufshaftpflichtversicherung
Heilpraktiker: Haftung bei fehlender Warnung vor Therapieabbruch
§§ 630a ff. BGB (Pflichten beim Behandlungsvertrag) gelten auch für Heilpraktiker. Der Patient kann daher Schadenersatzansprüche aus einem Behandlungsfehler geltend machen.
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