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  • 30.08.2019 · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Invaliditätsfeststellung: Vergessen Sie die Fristen nicht!

    | Die ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfallereignis ist Anspruchsvoraussetzung für die Invaliditätsleistung.Aus ihr muss sich ergeben, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis festgestellt worden ist. Auf diese Grundvoraussetzung hat noch einmal das OLG Frankfurt a. M. hingewiesen. |