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  • · Fachbeitrag · Lebensversicherung

    Vergessene Gestaltungsmöglichkeit:Bezugsberechtigungen bei Lebensversicherungen

    von RA Dr. Christoph Goez, FA Erbrecht und Steuerrecht, Münster

    | Schenkung- und erbschaftsteuerlich wirken sich Lebensversicherungen aus, wenn VN und Bezugsberechtigter verschieden sind. Das kann vermieden werden. |

    Auszahlung an Bezugsberechtigten ist steuerpflichtig

    Lebensversicherungen sind sowohl als Kapital- als auch als Risikolebensversicherung sehr beliebt zur Altersvorsorge. Beim Abschluss wird aber nicht genug darauf geachtet, wie es sich auswirkt, wenn die Versicherungssumme im Erbfall ausgezahlt wird.

     

    MERKE | Grundsätzlich unterliegen Leistungen aus Kapital-, Risiko- oder Rentenversicherung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie an einen begünstigten Dritten (Bezugsberechtigten) ausgezahlt werden.