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  • 18.12.2017 · Fachbeitrag · Hausratversicherung

    Wer auf den Wohnungsschlüssel nicht aufpasst, kann den Versicherungsschutz verlieren

    | Wer durch Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Wohnungsschlüssels ermöglicht, kann keinen Anspruch auf Entschädigung aus seiner Hausratversicherung haben, wenn mithilfe des Wohnungsschlüssels Gegenstände aus seiner Wohnung entwendet werden. Das entschied das OLG Hamm. |