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  • 01.06.2005 | Schuldrecht

    Online-Auktion: Welche Rechte bestehen bei einer negativen Bewertung?

    von RA Christian Stake, Werne

    Kaufen und Verkaufen per Online-Auktion macht Spaß. Mit dem Spaß ist es aber schnell vorbei, wenn der Vertragspartner eine negative Bewertung abgibt und künftige Käufer ausbleiben. Der Beitrag zeigt auf, wie sich der Betroffene hiergegen erfolgreich zur Wehr setzen kann.  

     

    Grundsätze der Bewertung

    In nahezu allen Online-Auktionen geben die Parteien nach Abschluss eines Vertrags eine Bewertung des Vertragspartners ab. Die Bewertungen können jederzeit abgerufen werden. Sie sind zusammen mit dem vollständigen Bewertungsprofil und dem Prozentsatz der positiven Bewertungen bei jeder weiteren Transaktion des Bewerteten deutlich sichtbar. Die Bewertungen setzen sich z.B. bei ebay aus zwei Komponenten zusammen:  

     

    • eine Beurteilung positiv, negativ oder neutral,
    • ein ausformulierter knapper Bewertungskommentar.

     

    Diese beiden Komponenten bieten die wichtigste Informationsmöglichkeit über den ansonsten nicht greifbaren Vertragspartner. Sie geben einen Überblick über dessen Zuverlässigkeit. Sein „Ruf“ hängt im Wesentlichen hiervon ab.