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  • 01.03.2005 | Schuldrecht

    Aktuelle Probleme beim Neuwagenkauf

    von RiLG Frank-Michael Goebel, Koblenz/Rhens

    Wie die veröffentlichte Rechtsprechung zeigt, kommt es im Zusammenhang mit dem Kauf eines Neuwagens immer wieder zu Problemen, die den Rechtsanwalt in seiner täglichen Praxis beschäftigen. Der nachfolgende Beitrag soll einige ausgewählte aktuelle Entscheidungen vorstellen.  

     

    BGH: Der unbenutzte aber zugelassene Pkw als Neuwagen

    In seinem Urteil vom 12.1.05 hatte sich der BGH (VIII ZR 109/04, Abruf-Nr. 050179) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Pkw mit einer Tageszulassung noch als Neuwagen angesehen werden kann. Dies hat der BGH angenommen. Soweit der Pkw unbenutzt sei, sei er auch als fabrikneu anzusehen, wenn er eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweise. Der Kunde erwerbe in diesem Fall also ein fabrikneues Fahrzeug und nicht etwa nur einen Gebrauchtwagen.  

     

    OLG Köln: Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs nach Kauf überprüfen

    Die Modellreihen der Fahrzeuge werden ständig überprüft und weiterentwickelt. Ungeachtet dessen wollen insbesondere Händler ihre bereits vorrätigen Fahrzeuge noch verkaufen. Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des OLG Köln vom 18.1.05 (22 U 180/04, Abruf-Nr. 050462) sollte der Käufer eines Neufahrzeugs deshalb immer überprüfen, ob die technischen Daten des tatsächlich gelieferten Fahrzeugs mit der aktuellen Modellbeschreibung des Herstellers übereinstimmen. Nach Auffassung des OLG Köln kann ein Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Kfz-Händler einen Pkw als fabrikneu verkauft, aber die Fahrzeuge der aktuellen Modellreihe zum Zeitpunkt des Verkaufs einen um rund 50 Prozent größeren Tank aufweisen und der Händler die Lieferung eines Fahrzeugs mit größerem Tank ablehnt. In diesem Fall liege nämlich kein Neuwagenkauf mehr vor.