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  • 01.10.2006 | Rechtsschutzversicherung

    Wie ist der Umfang des Deckungsschutzes bei Klagen auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall?

    von RA Dr. Friedrich Bultmann, Berlin
    Der Rechtsschutz-VR hat Deckungsschutz für die Kosten eines Verfahrens wegen Schadenersatzes über den Streitwert zu gewähren, der hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (AG Koblenz 24.5.06, 151 C 140/06, Abruf-Nr. 062764).

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin führt als Erbin und ehemalige Betreuerin ihres nach fünfjähriger Behandlung an den Folgen eines Unfalls gestorbenen Sohnes einen Schadenersatzprozess gegen ein Krankenhaus wegen fehlerhafter Behandlung und mangelhafter Dokumentation. Die Haftpflicht des Krankenhausbetreibers steht dem Grunde nach fest. Im Streit ist die Schadenshöhe.  

     

    Der Rechtsschutz-VR hat von der Gesamtklagesumme (487.000 EUR) nur eine Kostenübernahme für einen Gegenstandswert von 374.000 EUR übernommen, weil einzelne Ansprüche der Klägerin teilweise unbegründet, teilweise noch nicht schlüssig dargelegt seien, u.a. die Höhe des Schmerzensgelds, des Verdienstausfalls, der Grabpflegekosten und der Wert des Feststellungsantrags zur Haftung für künftige Schäden.  

     

    Das Gericht der Hauptsache hat den Streitwert mit den Angaben aus der Klageschrift vorläufig beschlossen, zugleich aber die Klägerin darauf hingewiesen, dass die derzeit von ihr angekündigten Anträge nicht den gemachten Angaben zum Streitwert entsprächen. Gleichzeitig erließ es einen Beweisbeschluss zur Arbeitunfähigkeitsdauer des Sohnes, wenn es nicht zu den Behandlungsfehlern im Krankenhaus gekommen wäre.