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  • · Fachbeitrag · Kurz informiert

    AGB: Zuschlag für unterjährige Prämienzahlung ist unwirksam

    | Sehen Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Lebens- oder Rentenversicherungen vor, dass ein Zuschlag in nicht genannter Höhe für eine unterjährige Prämienzahlung anfällt, sind sie intransparent. |

     

    Diese Intransparenz führt nach einer Entscheidung des LG Stuttgart (26.4.11, 20 O 211/10, Abruf-Nr. 111706) zur Unwirksamkeit der Klausel. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Verbraucher selbst bei Wahrung der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt nicht erkennen könne, wie hoch der Zuschlag für die gewünschte unterjährige Zahlungsweise sei.

     

    PRAXISH INWEIS | Die Entscheidung führt nicht zur automatischen Unwirksamkeit aller Zuschlagsvereinbarungen bei der Zahlungsweise. Schreibt der Vertrag die genaue Höhe der anfallenden Zusatzkosten fest, ist dies nach LG Stuttgart nicht zu beanstanden.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 145 | ID 28761040