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  • 08.03.2011 | Kurz berichtet

    Rechtsschutzversicherung: Anwalt kann auch bei Selbstvertretung Vergütung verlangen

    Die Klausel „Der VR trägt die Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwalts“ schließt eine Selbstvertretung nicht aus.  

     

    Diese anwaltfreundliche Entscheidung traf aktuell der BGH (10.11.10, IV ZR 188/08, Abruf-Nr. 104146). Das in den ARB 94 enthaltene Leistungsversprechen des Rechtsschutz-VR erfasst auch die Rechtsanwaltsvergütung, die durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entsteht. So schließe bereits der Wortlaut der Klausel nicht aus, dass damit auch die Selbstvertretung gemeint sein könne. Daher könne der VN die Klausel dahingehend verstehen, dass auch die anwaltliche Selbstvertretung als Tätigkeit „eines für den VN tätigen Rechtsanwalts“ anzusehen ist, eine Personenverschiedenheit von Anwalt und Mandant mithin kein kennzeichnendes Merkmal des Rechtsanwaltsmandats darstellt.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 38 | ID 142863