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  • 06.04.2011 | Kurz berichtet

    Kapitallebensversicherung: Intransparente Klauseln zu Kündigung und Freistellung

    Das LG Stuttgart (5.10.10, 20 O 87/10, Abruf-Nr. 103578) hatte über Klauseln zur Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung sowie zur Verrechnung der Abschlusskosten zu entscheiden.  

     

    Diese sind nach der Entscheidung intransparent, wenn sie bei Wahrung der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt nicht klar erkennen lassen, welche wirtschaftlichen Folgen eine Kündigung oder der Wunsch nach einer Beitragsfreistellung hat.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 55 | ID 143641