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  • 07.04.2008 | Haftpflichtversicherung

    Was Sie zu den neuen AHB 2008 wissen müssen

    von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte

    Der Beitrag stellt die Besonderheiten der neuen AHB (Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherungen – gilt nicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung) und ihre Problematik, soweit sie bisher erkennbar ist, vor.  

    Warum neue AHB?

    Die bis 2004 in Gebrauch befindliche „§§-AHB“ war unübersichtlich. Einzelne Bestimmungen konnten ggf. bereits deshalb unwirksam sein, weil sie unsystematisch an unerwarteter Stelle standen. Eine Regelung muss nicht nur aus sich heraus klar und verständlich sein. Sie hält auch einer Inhaltskontrolle nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind. Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen VN an. Allerdings kann von diesem die aufmerksame Durchsicht der Bedingungen, deren verständige Würdigung und die Berücksichtigung ihres erkennbaren Sinnzusammenhangs erwartet werden (BGH VersR 05, 639; zu den Auslegungsgrundsätzen BGH VK 08, 21 mit Checkliste = VersR 07, 1690). Daneben enthielten die AHB überflüssige Bestimmungen, während andere, nach Meinung der VR erforderliche, fehlten.  

     

    Ab 2004 wurden die AHB grundlegend in insgesamt gelungener Form neu gefasst. Die Bedingungen wurden ab 2007 auch dem VVG 2008 angepasst. Sie liegen nun in ihrer nur unwesentlich veränderten Fassung 2008 vor.  

    Wann gelten die neuen AHB?

    Die neuen AHB sind unverbindliche Musterempfehlungen des GDV. Sie können, müssen aber nicht in dieser Form von den VR übernommen werden. Im Streitfall sind deshalb ausnahmslos die für den Vertrag im Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltenden AHB auszuwerten und daraufhin zu überprüfen, ob Änderungen vorliegen.