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  • 01.03.2005 | Aktuelle Gesetzgebung

    Neues UWG: Diese Rechtsfolgen zieht ein Wettbewerbsverstoß nach sich

    von RiLG Frank-Michael Goebel, Koblenz/Rhens

    In Verbraucherrecht kompakt 04, 19, wurde die Neuregelung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb in den materiellen Bestimmungen über einen Wettbewerbsverstoß vorgestellt. Nachfolgend soll dargestellt werden, welche Rechtsfolgen ein Wettbewerbsverstoß nach sich zieht und wer diesen auf welchem Wege geltend machen kann.  

     

    Regelung in den §§ 8 – 10 UWG

    Die Regelung über die Rechtsfolgen eines Wettbewerbsverstoßes finden sich in den §§ 8 – 10 UWG. Danach kommen grundsätzlich drei Rechtsfolgen in Betracht:  

     

    • Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung der Wettbewerbshandlung nach § 8 UWG;

     

    • Anspruch auf Ersatz des durch die wettbewerbswidrige Handlung entstandenen Schadens nach § 9 UWG;

     

    • Anspruch auf Abschöpfung des durch die wettbewerbswidrige Handlung erzielten Gewinns nach § 10 UWG.